Minijob – Wie ich als Vermieter rechtsgültig Hausmeister, Reinigungskräfte oder Gärtner einstelle

Minijob – Wie ich als Vermieter rechtsgültig Hausmeister, Reinigungskräfte oder Gärtner einstelle

25 Minuten
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Beschreibung

vor 1 Jahr
Treppe putzen, Hecke schneiden oder im Winter die Straße streuen -
alle diese Tätigkeiten können Vermieter über die Nebenkosten
abrechnen. Unbedingte Voraussetzung dafür ist ein rechtssicheres
Beschäftigungsverhältnis mit den zuständigen Arbeitskräften. Mit
dem Minijob sind Vermieter immer auf der sicheren Seite. Was dabei
alles zu beachten ist - das erklärt uns Thomas Methler, Referent
bei der Knappschaft Bahn-See.

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