Wirtschaftsnews vom 07. Juni 2022

Wirtschaftsnews vom 07. Juni 2022

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 1 Jahr

Thema heute:   


Bund der Versicherten e.V. (BdV) gibt Tipps zur richtigen
Absicherung für Camper


 


 


Der Urlaub mit Wohnmobil oder Campingbus ist in. Immer mehr
Menschen bevorzugen diese Art des Reisens und das einst als
spießig geltende Camping ist längst zum Lifestyle geworden. Doch
egal, ob sich die Camping-Begeisterten fürs luxuriöse „Glamping“
im Wohnmobil oder den einfachen Trip im Bulli entscheiden, sie
sollten in jedem Fall die richtigen Versicherungsverträge im
Gepäck haben. Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten
e.V. (BdV) erklärt, welche Absicherung unterwegs unverzichtbar
ist.


Die private Haftpflichtversicherung ist auch im Campingurlaub
unentbehrlich. Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt,
haftet in unbegrenzter Höhe für den Ersatz dieses Schadens. Wenn
beispielsweise durch das eigene Grillfeuer auf dem Campingplatz
das Vorzelt nebenan in Brand gerät, bietet die
Privathaftpflichtversicherung Schutz. Sie prüft zunächst, ob ein
berechtigter Schadensersatzanspruch besteht. Ist das der Fall,
kommt sie für den Schaden auf. „Ist ein Anspruch unberechtigt,
wehrt die Versicherung diesen ab und fungiert so als eine Art
Rechtsschutzversicherung“, sagt man beim BdV.


Für das Campingfahrzeug selbst ist – neben der
Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung – die
Kfz-Kaskoversicherung eine wichtige Versicherung für Halter von
darlehens- oder leasingfinanzierten Campingfahrzeugen. Die
Teilkaskoversicherung bietet beispielsweise Schutz, wenn es durch
Brand, Blitzschlag, Explosion oder Sturm und Hagel,
Überschwemmung, Steinschlag oder Zusammenstöße mit Haarwild
beschädigt wird. Einige Tarife sichern zudem eine Kollision mit
Tieren jeder Art ab.


Auch Beschädigungen aufgrund von Marder- oder Tierbissen können
vom Teilkaskoschutz erfasst sein. Die Vollkaskoversicherung
leistet darüber hinaus bei Schäden am eigenen Wohnmobil bei
selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismusschäden.


„Um den Inhalt des Reisefahrzeugs zu versichern, kann eine
Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine
Campingversicherung abgeschlossen werden“, sagen die
Verbraucherschützer. Teilweise bietet aber auch eine bestehende
Hausratversicherung in bestimmten Grenzen Versicherungsschutz –
hier lohnt die Nachfrage beim Versicherer. Je nach Tarif der
Inhaltsversicherung können neben dem beweglichen Inventar
zusätzlich Unterhaltungselektronik und Sportausrüstungen
abgesichert sein – aber auch das Vorzelt, Markisen oder
Solaranlagen. Geht der Campingtrip ins Ausland, ist zudem eine
Auslandsreisekrankenversicherung für die Reisenden unbedingt
empfehlenswert.


 


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unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20220607_kvp.mp3

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