Wirtschaftsnews vom 28. Juni 2022

Wirtschaftsnews vom 28. Juni 2022

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 1 Jahr

Thema heute:   


Was ändert sich für Inhaber eines Jobtickets mit dem
9-Euro-Ticket steuerlich?


 


 


Jobtickets sind bei Angestellten vor allem in Großstädten sehr
begehrt. Das liegt daran, dass hier das ÖPNV-Netz üblicherweise
gut ausgebaut ist und Jobtickets unter bestimmten Voraussetzungen
steuerfrei sind. Steuerfreiheit tritt zum Beispiel ein, wenn das
Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn oder im
Rahmen einer Entgeltumwandlung bis zur Höchstgrenze von maximal
50 Euro pro Monat gewährt wird.


Das auf Initiative der Bundesregierung zum 1. Juni eingeführte,
zeitlich begrenzte 9-Euro-Ticket wirft im Hinblick auf vorhandene
Jobticket-Abonnements bei Unternehmen und Angestellten zahlreiche
praktische Fragen bezüglich der Besteuerung auf. Die
Lohnsteuerhilfe Bayern bezieht sich u.a. auf ein aktuelles
Schreiben des Bundesfinanzministeriums und erläutert die
unterschiedlichen arbeitsvertraglichen Konstellationen.


Was ändert sich für Angestellte, die ihr Jobticket selbst
erwerben?


Oftmals kaufen Beschäftigte ihr Ticket für die Fahrten zur Arbeit
selbst und erhalten dafür von ihren Vorgesetzten einen Zuschuss
oder die gesamten Kosten ersetzt. Jobtickets sind steuerfrei,
wenn sie zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Lohn als Barzuschuss
bis zur Höhe der angefallenen Kosten gewährt werden. Für den
Arbeitgeber bietet es sich hier an, den Mitarbeitenden nur die
tatsächlichen Kosten in Höhe der 9 Euro zu ersetzen. Das
Unternehmen reduziert also seine Zahlungen über die
Lohnbuchhaltung für diese drei Monate. Werden die Zahlungen auf
die tatsächlichen Kosten, die der Arbeitnehmende hatte,
beschränkt, bleibt es bei der Steuerfreiheit des Jobtickets.


Kauft der Arbeitgeber das Jobticket, erhöht sich der
Spielraum für Sachbezüge


Der Gesetzgeber setzt beim Sachbezug voraus, dass der Arbeitgeber
das Ticket besorgt und nicht nur bezahlt. Bezieht der Arbeitgeber
die Jobtickets vom örtlichen Nahverkehrsunternehmen, liegt ein
zusätzlicher Vorteil darin, dass er sie üblicherweise vergünstigt
bekommt. Verkauft das Unternehmen das verbilligte Jobticket zum
Selbstkostenpreis an die Mitarbeiter weiter, liegt kein
geldwerter Vorteil vor und es fallen grundsätzlich keine Steuern
an.


Wird das Jobticket im Rahmen einer Entgeltumwandlung gewährt,
liegt ein steuerfreier Sachbezug vor, sofern die Kosten für das
Monatsticket unter 50 Euro liegen und die Höchstgrenze für
Sachbezüge nicht bereits anderweitig ausgeschöpft ist. Durch den
vergünstigten Einkauf des 9-Euro-Tickets in den Monaten Juni,
Juli und August ändert sich in diesem Fall steuerlich nichts.
 


 


Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20220628_kvp.mp3

Kommentare (0)

Lade Inhalte...
15
15
:
: