Wirtschaftsnews vom 26. August 2022

Wirtschaftsnews vom 26. August 2022

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vor 1 Jahr

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Testamentsanfechtung: Wenn die Freundin zweite Ehefrau
wird


 


Älterer geschiedener Mann heiratet jüngere Freundin.
Dieses Klischee ist abgegriffen, kommt aber häufig vor. Ebenso
vorurteilsbehaftet ist die Vorstellung, dass die zweite Frau nur
wegen des Geldes geheiratet hat. Doch die materielle Absicherung
ist oft lückenhaft. Taucht etwa nach dem Tod des Mannes ein
Testament aus früheren Zeiten auf, wonach die Kinder aus erster
Ehe alles erben und die zweite Frau sich mit einem Vermächtnis
begnügen soll, kochen die Emotionen hoch.

Über genau diesen Fall musste kürzlich das Oberlandesgericht
Stuttgart entscheiden (Az.: 8 W 64/21), wie die JustSolutions
GmbH berichtet. Der Erblasser hatte 2002 ein Testament errichtet,
in dem er zugunsten seiner Freundin verfügte, dass sie bei seinem
Tod 50.000 Euro aus seinem Aktienbesitz sowie das Auto Smart
erhalten sollte. Darüber hinaus erhielt sie für 15 Jahre ein
mietfreies Wohnrecht in seinem Haus. Weiter heißt es darin: „Wenn
sie die Wohnung nicht nutzen kann, kann sie sie vermieten.
Selbstverständlich kann sie das Nutzungsrecht auch an die Kinder
für 100.000 Euro verkaufen“. Das übrige Vermögen wurde in dem
Testament unter seinen beiden Kindern aufgeteilt. Einige Jahre
später heiratete der Mann seine Freundin – für ihn die zweite
Ehe. Als er 2018 verstarb, wurde das Testament zunächst nicht
aufgefunden. Das Nachlassgericht erteilte deshalb einen
Erbschein, wonach die gesetzliche Erbfolge galt: Die zweite
Ehefrau erhielt die Hälfte des Nachlasses und die beiden Kinder
je ein Viertel. Doch dann fand eines der Kinder das Testament des
Vaters von 2002, weshalb das Nachlassgericht den unrichtigen
Erbschein einzog.

Ehefrau fühlt sich übergangen
Gegen diese Entscheidung legte die Ehefrau Beschwerde ein und
focht dieses an. Begründung: Der Erblasser habe vor seinem Tod
die Absicht gehabt, sein Testament zu ändern, er habe sich
intensiv mit dem Thema beschäftigt, habe seine Pläne aber durch
seinen überraschenden Tod nicht mehr umsetzen können. Zum
Zeitpunkt der Testamentserrichtung sei noch nicht klar gewesen,
dass sie heiraten würden, weil die Freundin und spätere Gattin
nach ihrem Studium ursprünglich geplant hatte, wieder nach China
zurückzukehren. Jedenfalls sei sie in dem Testament als
Pflichtteilsberechtigte übergangen worden.

Gericht hält Testament für gültig
Doch das Oberlandesgericht Stuttgart hielt das Testament für
gültig. Zwar kann nach § 2079 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein
Testament angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit
des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat,
allerdings hat ihr Mann sie laut Beschluss des Oberlandesgerichts
Stuttgart nicht übergangen.  Das könne nur angenommen
werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte weder enterbt noch als
Erbe eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht wurde.


 


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