Wirtschaftsnews vom 30. August 2022

Wirtschaftsnews vom 30. August 2022

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 1 Jahr

Thema heute:   

Mit dem Elektroauto Geld verdienen


 


Besitzer eines Elektroautos können seit diesem Jahr mit ihrem
Fahrzeug ein paar hundert Euro nebenbei verdienen. E-Fahrzeuge
setzen bei ihrem Betrieb keine CO2-Emissionen frei. Diese
eingesparten Emissionen beim eigenen Fahrzeug lassen sich ganz
unkompliziert durch die Treibhausgasminderungsquote gegen Cash
verkaufen. Zudem sind diese Einnahmen für Privatpersonen
vollkommen steuerfrei. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) erklärt
diesen Handel.

Was ist die Treibhausgasminderungsquote?

Unternehmen, die fossile Energieträger in Umlauf bringen, wurden
durch die Bundesregierung verpflichtet, ihre CO2-Emissionen zu
senken. Sie haben eine Treibhausgasminderungsquote (abgekürzt
THG-Quote) zu erfüllen. 2022 liegt die vorgegebene Quote bei
sieben Prozent. Sie steigt kontinuierlich an und erreicht im Jahr
2030 schließlich 25 Prozent. Da es der Mineralölindustrie kaum
gelingt, die CO2-Emissionen bei ihren eigenen Kraftstoffen Benzin
und Diesel zu senken, müssen sie als Ausgleich
Verschmutzungsrechte zukaufen, um die gesetzlich vorgegebene
THG-Quote zu erfüllen. Unternehmen und Privatleute, die mit
treibhausgasschonenden Kraftstoffen oder ganz treibhausgasfrei
unterwegs sind, dürfen auf der anderen Seite ihre THG-Quoten
verkaufen. So ist der Handel mit der THG-Quote entstanden. Und es
ist ein Weg, wie die Mineralölkonzerne Strafzahlungen für jede
nicht eingesparte Tonne CO2 vermeiden können.

Wer kann mit der Prämie steuerfreies Geld
verdienen?

Jede Person, auf die ein E-Fahrzeug in Deutschland zugelassen
ist, kann ihre THG-Quote ab sofort jährlich bis zum Jahr 2030
verkaufen. Dies gilt aber nur für vollelektrische Fahrzeuge und
nicht für solche mit einem Hybridantrieb. Darunter fallen unter
anderem E-PKWs, E-Busse, E-Transporter und E-Motorräder. Für
zulassungsfreie E-Fahrräder und Pedelecs gibt es keine
CO2-Prämie. Beim Besitz von mehreren Fahrzeugen darf pro Fahrzeug
jedes Jahr eine eigene Prämie beantragt werden. Um die Prämie zu
bekommen, reicht es aus, wenn das Fahrzeug einen Tag lang, auch
noch Ende Dezember, zugelassen war.  Diese Prämie muss laut
Bundesfinanzministerium von Privatpersonen nicht versteuert
werden. Es fallen auf diese Einnahmen daher weder Einkommensteuer
noch Sozialversicherungsbeiträge an. Handelt es sich um ein
Dienstfahrzeug, so ist der Arbeitgeber regelmäßig der
Fahrzeughalter, dem die Prämie zusteht. Unternehmen müssen ihre
Prämien bei Betriebsfahrzeugen allerdings versteuern.

 


 


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