Wirtschaftsnews vom 11. November 2022

Wirtschaftsnews vom 11. November 2022

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 1 Jahr

Thema heute:   

Urteil: Deutsche Sparkasse muss Vorfälligkeitsentschädigung
zurückzahlen


 


Es gab Zeiten in denen der Kampf vom Bankkunden gegen
Banken dem Kampf von David gegen Goliath ähnelte, aber leider
gewann meistens Goliath! In seinem aktuellen Urteil vom
04.11.2022 zum Aktenzeichen 12 O 198/21 hat das Landgericht Kiel
entschieden, dass eine Klausel in dem Formular des Deutschen
Sparkassenverlags der Fassung März 2016 die gesetzlichen
Anforderungen nicht erfüllt.


Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger erhielt mit Vertrag
vom 14.12.2016 eine Immobilienfinanzierung von der beklagten
Sparkasse. Im März 2021 verkaufte der Kläger das finanzierte
Objekt und leistete insbesondere eine sogenannte
Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 14.111,43 EUR. Gefordert
wurde die Vorfälligkeitsentschädigung wegen der im Vertrag
vorgesehenen Zinsbindungsfrist bis zum 30.12.2031.

Das Landgericht urteilte, dass die beklagte Förde Sparkasse dem
Kläger die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von
14.111,43 EUR, die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,00 EUR und
die Urkundengebühr in Höhe von 25,00 EUR zurückzuzahlen habe. Ein
Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung sei ausgeschlossen
gewesen, weil im Vertrag der Sparkasse die Angaben über die
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend
sind.

 "Kurz zuvor hatten wir auch bereits das Landgericht Weiden
von unserer Rechtsauffassung überzeugt, dass die Angaben in den
Formularen des Deutschen Sparkassenverlags zur Berechnung der
Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind", erklärt der
Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte.
"Die Förde Sparkasse wäre schlecht beraten, wenn sie das in jeder
Hinsicht überzeugende Urteil des Landgerichts Kiel mit
Rechtsmitteln angreift", ergänzt Anwalt Rugen. Gegen die
Commerzbank AG liegt in einer vergleichbaren Angelegenheit
bereits ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts
Frankfurt am Main vor.

HAHN Rechtsanwälte bietet Kunden aller deutschen Kreditinstitute
eine kostenfreie Erstbewertung dahingehend an, ob eine geforderte
Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss und ob eine in
der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung
zurückgefordert werden kann. "Nach unserer Erfahrung haben noch
viele andere Kreditinstitute vergleichbare Fehler gemacht", so
Rugen abschließend.
 


 


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