Wirtschaftsnews vom 29. November 2022

Wirtschaftsnews vom 29. November 2022

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 1 Jahr

Thema heute:  

Todesfall in der Familie: was Angehörige in puncto Versicherungen
beachten müssen


 


Es gibt zugegebenermaßen angenehmere Themen, aber es ist
sinnvoll, sich damit zu beschäftigen, BEVOR der Fall eintritt.
Der Tod eines Familienmitglieds ist immer ein einschneidendes
Ereignis, das vor allem die engsten Verwandten emotional stark
belastet.

Es verwundert nicht, dass viele Angehörige - meist der Ehepartner
oder die Kinder - von den nun zwangsläufig anfallenden
Formalitäten und Pflichten überfordert sind. Vor allem bei
Versicherungsverträgen gibt es aber Fristen, die zwingend
eingehalten werden müssen. Die Experten der Deutschen
Vermögensberatung (DVAG) erklären deshalb, worauf hier zu achten
ist.

Welche Versicherungen enden mit dem Tod?

Üblicherweise enden personengebundene Versicherungen mit dem Tod
des Versicherten. Dazu zählen Lebens-, Berufsunfähigkeits-,
Kranken- und Unfallversicherung. Eine explizite Kündigung ist bei
solchen Versicherungen nicht nötig. Allerdings sollten die
Versicherungsunternehmen trotzdem informiert werden; um
Beitragszahlungen zu stoppen und um etwaige Leistungen ausgezahlt
zu bekommen. Viele Versicherungen benötigen dazu eine Kopie der
Sterbeurkunde. Die erhalten nur der Ehepartner, Menschen, die mit
der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt waren oder
solche, die ein rechtliches Interesse nachweisen können.
Übrigens: Wenn in Versicherungen kein Bezugsberechtigter
definiert wurde, fällt diese Summe in den Nachlass und geht auf
die Erben über.

Welche Versicherungen laufen weiter?

Sachgebundene Versicherungen laufen nach dem Todesfall meistens
weiter. Das liegt daran, dass sich der Schutz nicht auf die
Person, sondern auf eine Sache bezieht. Bestes Beispiel: das
Auto. Sofern es nicht mehr benötigt wird, muss es zunächst
abgemeldet werden. Erst dann kann die Versicherung gekündigt
werden, ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht. Bei
der Hausratversicherung endet das Versicherungsverhältnis zwei
Monate nach dem Tod, wenn nicht spätestens zu diesem Zeitpunkt
ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der vorherige
Versicherungsnehmer. Bei der Haftpflichtversicherung stellt sich
als Erstes die Frage, ob es sich um einen Einzelvertrag oder eine
Familienversicherung handelt. Ein Vertrag für eine Einzelperson
endet mit ihrem Tod. Gezahlte Beiträge werden anteilig
zurückerstattet. Dabei ist es wichtig, den Versicherer umgehend
über das Ableben zu informieren. Denn: Mit dem Tag der Meldung
wird auch die Rückzahlungssumme berechnet.

Übrigens:

Kontoauszüge (der vergangenen zwölf Monate) helfen, einen
Überblick zu gewinnen, für welche Versicherungen Geld abgebucht
wurde.



 


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https://www.was-audio.de/aanews/News20221129_kvp.mp3

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