Wirtschaftsnews vom 17. Januar 2023

Wirtschaftsnews vom 17. Januar 2023

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 1 Jahr

Thema heute:  

Problemfall Grundsteuererklärung: Finanztip bietet
Ausfüllhilfe

 


 


Ich nehme an, den meisten von Ihnen geht es wie mir. Es
gibt Dinge, die schiebt man selbst dann auf den letzten
Augenblick, wenn man kein Prokrastinierer ist! Das sind Menschen,
die alles auf den letzten Drücker machen. Ich spreche von so
nervigen Dingen wie der Steuererklärung! Aber dazu gibt es seit
einiger Zeit eine Steigerung und die trägt den wunderschönen
Namen: Grundsteuererklärung!



Während man die „normalen Steuererklärungen“ in der Regel
jährlich machen muss, ist die Grundsteuer irgendwann mal
festsetzt worden und ändert sich nur bei Änderungen der
Steuersätze. Dass nun neue Festsetzungen anstehen, haben wir dem
Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung von 2018 zu
verdanken. Die obersten Richter verlangten in ihrer Entscheidung
auch eine Neuberechnung bis spätestens 2025 und anschließend eine
regelmäßige Neuberechnung. Vielen Dank dafür, könnte man nun
sagen, aber damit ist es leider nicht getan.

Angeblich soll sich an den finanziellen Belastungen des Einzelnen
übrigens nichts ändern. Das werden viele Betroffene ganz anders
sehen, wenn SIE mehr zahlen müssen. Es wird wie immer Gewinner
und Verlierer geben. Verlierer sind in erster Linie aber alle
diejenigen, die diese Erklärung abgeben müssen. Da möglicherweise
der Bau einer Mondrakete einfacher sein dürfte, als die komplexen
Ausfüllvorschriften zu verstehen, die natürlich in den meisten
Bundesländern auch noch voneinander abweichen, wurden trotz des
Ursprungstermins am 31.Oktober 2022 von den Erklärungen für 36
Millionen Grundstücke bisher grade mal die Hälfte abgegeben.
Neuer Termin: 31.Januar 2023. Viele überlegen, das einfach
auszusitzen. Ich bezweifele übrigens, dass die Finanzämter
überhaupt das Personal haben, das alles zeitnah zu bearbeiten,
aber Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn der Staat nicht
sofort Zusatzeinkünfte wittern würde.

Erfreulicherweise bietet Finanztip auf seiner
Webseite eine sehr umfangreiche Ausfüllhilfe für die
unterschiedlichen Bundesländer! Bei NICHTABGABE droht
Steuerpflichtigen ein Säumniszuschlag, ebenfalls bei vorsätzlich
falschen Angaben. Dieser Verspätungszuschlag beträgt je
angefangenem Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer,
mindestens 25 Euro. Bei zwei Monaten Verspätung wären das also
mindestens 50 Euro. So kann man auch zu Mehreinnahmen kommen.
Übrigens müssen auch Grundstücke gemeldet werden, deren
Eigentümer man am 1. Januar 2022 war, selbst wenn diese am 02.
Januar 2022 veräußert wurden. 


 


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