Wirtschaftsnews vom 17. März 2023

Wirtschaftsnews vom 17. März 2023

Wirtschaftsnews

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vor 1 Jahr

Thema heute:   

Strom- und Gaspreisbremse: Gesetzeslücke kostet Verbraucher
hunderte Euro


 


Die Energiepreisbremsen benachteiligen Verbraucher, die
kürzlich in einen günstigen Strom- oder Gastarif gewechselt sind.
Wer am 1. März zu einem Preis oberhalb der Preisbremse beliefert
wurde, bekommt die Entlastung für Januar und Februar.



Wer dagegen kurz vor oder an diesem Stichtag in einen günstigen
Vertrag gewechselt ist, hat seinen Anspruch auf den Rabatt für
Januar und Februar verloren. Das hat das
Bundeswirtschaftsministerium gegenüber dem Geldratgeber Finanztip
bestätigt. Preisbewusste Verbraucher werden durch eine
Gesetzeslücke um einen oft dreistelligen Betrag gebracht.

„Einer Münchener Familie, die zum 1. März aus der Grundversorgung
in einen Gastarif knapp unterhalb von 12 Cent pro Kilowattstunde
(kWh) gewechselt ist, kostet diese Ungerechtigkeit über 200
Euro“, rechnet Energie-Experte Benjamin Weigl von Finanztip vor.
Obwohl ihnen im Januar und Februar noch hohe Kosten entstanden
sind, fallen sie nun durch das Raster der Preisbremse. Weder der
bisherige noch der neue Energieanbieter ist verpflichtet, den
Rabatt auszubezahlen. Bei der Gaspreisbremse etwa bekommen ihn
nur Verbraucher, die am 1. März mehr als 12 Cent pro kWh bezahlen
mussten.

Teurer Tarif brachte Vorteil von bis zu 500
Euro

Nach Finanztip-Recherchen bestand darüber auch in Fachkreisen bis
vor Kurzem noch Unklarheit. Energieanbieter wiegelten Nachfragen
vieler Betroffener zu diesem Thema ab. Finanztip zufolge haben
zahlreiche Verbraucher die Chance genutzt, vor oder zum 1. März
zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Kurios: Verbraucher,
die dagegen pünktlich zum 1. März in einen teuren Vertrag
gewechselt sind, profitieren unverhältnismäßig stark von der
Strom- und Gaspreisbremse. Wer im Januar und Februar noch unter
12 Cent pro kWh fürs Gas bezahlte und zum Start der Preisbremse
zum Beispiel in München in die Grundversorgung für 20,89 Cent/kWh
wechselte, bekommt die volle Entlastung für Januar und Februar im
März gutgeschrieben. Und das, obwohl der Preis in diesen Monaten
noch unterhalb der Preisbremse lag. Laut Finanztip können solche
Haushalte um bis zu 500 Euro bessergestellt sein als
preisbewusste Haushalte, die den umgekehrten Weg gegangen
sind.  

In günstigen Tarif wechseln lohnt sich
jetzt

„Dieses Durcheinander hätte mithilfe einer gesetzlichen Regelung
vermieden werden können“, sagt Benjamin Weigl. Da mit dem 1. März
der entscheidende Stichtag mittlerweile verstrichen sei, ändere
sich an der momentanen Empfehlung nichts: Ein Wechsel in einen
günstigen Strom- oder Gastarif unterhalb der Preisbremse mache
sich nun bezahlt.  
 


 


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