Wirtschaftsnews vom 18. April 2023

Wirtschaftsnews vom 18. April 2023

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 1 Jahr

Die Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 


Thema heute:    Kommt die
Pflichtversicherung gegen Elementarschäden?



 


Der Bundesrat hat auf Initiative der Bundesländer
Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen die
Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig einen konkreten
bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag zur Einführung einer
Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten.



Noch Ende vergangenen Jahres hatte Bundesjustizminister Marco
Buschmann einer solchen Pflichtversicherung eine klare Absage
erteilt. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) begrüßt, dass das
Thema mit der Entschließung des Bundesrats aktuell bleibt.
„Anders als in den zwanzig Jahren zuvor verliert sich die Debatte
nicht mehr im Nirwana rechtlicher Bedenken — das ist gut.
Ernüchternd ist, wie Bund und Länder die Verantwortung hin und
her schieben, ohne voranzukommen. Die Bundesländer, die von der
Notwendigkeit einer verbindlichen Lösung überzeugt sind, sollten
jetzt konkret werden und eigenständig loslegen“, sagt man beim
BdV.


Möglich wäre das mit dem Lösungsvorschlag, den der BdV bereits im
März 2022 gemacht hat. Dieser sieht ein kollektives Pflichtsystem
vor, das die Bundesländer zusammen mit der
Versicherungswirtschaft als Poollösung bereitstellen und durch
einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanzieren.
Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, die eine private
Elementarschadenversicherung besitzen, würden von dem
Pflichtsystem und dem Zuschlag befreit. In einem ausführlichen
Bericht der Bundesregierung an die Bundesländer im Dezember 2022
wurde die Meinung vertreten, dass die Finanzverantwortung
eindeutig den Wohngebäudeeigentümern zuzuweisen sei und man
deshalb auf eine besondere staatliche Kontrolle der
Versicherungspflicht verzichten könne.


„Anders als bei einer Pflichtversicherung, die mit keinerlei
Kontrolle oder gar Sanktionen verbunden wäre, würde sich einer
Steuerzahlung wie in unserem Vorschlag kaum eine Eigentümerin
oder ein Eigentümer entziehen können“, so der BdV.


Die Versicherungslobby lehnt eine Versicherungspflicht ab und
macht sich für eine künftig vollintegrierte
Wohngebäudeversicherung stark. Der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) will diesen Einschluss von
Elementarschäden mittels einer fiktiven Zustimmung auch bei
Bestandskunden umsetzen. Ein Widerspruch der Versicherten, würde
nach den Vorstellungen des GDV eine Haftungsfreistellung für
Versicherer, Vermittler und Staat auslösen. Diesen Vorschlag
sieht der Verbraucherschutzverein kritisch.


 


Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20230418_kvp.mp3

Kommentare (0)

Lade Inhalte...
15
15
:
: