Wirtschaftsnews vom 11. August 2023

Wirtschaftsnews vom 11. August 2023

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 8 Monaten

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 
Thema heute:    Lebensmittel
online kaufen: Wenn Frisches schlecht ist  


 


 


Time is money sagt man so schön. Bei vielen von uns ist es
auch eine Frage der Bequemlichkeit. So will der eine oder andere
den Schlangen an Supermarktkassen entgehen und bestellt auch
Lebensmittel online!


Immer mehr Menschen bestellen Lebensmittel online - auch
Milchprodukte, Obst oder Fleisch. Das spart Zeit, kann jedoch
auch Tücken haben: Zum Beispiel, wenn die gelieferten Waren bei
der Ankunft bereits verdorben sind. Das Infocenter der R+V
Versicherung gibt Tipps zur Rechtslage.


Für Lebensmittel-Shops im Internet gelten grundsätzlich dieselben
Regeln wie für stationäre Supermärkte. "Das heißt, dass sie alle
Angaben online zur Verfügung stellen müssen, die auf der
Verpackung stehen", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V
Versicherung. "Denn nur so können sich Käuferinnen und Käufer
über Zutaten, allergieauslösende Stoffe oder die Packungsgröße
informieren."


 


Verdorbene Ware ist Reklamationsgrund


Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist von dieser Regelung allerdings
ausgeschlossen. "Es muss erst bei der Lieferung ersichtlich
sein", erklärt Rempel. "Daher ist es kein Reklamationsgrund, wenn
die gelieferte Milch bereits am nächsten Tag abläuft." Frische
und verderbliche Waren wie Milchprodukte, Fleisch oder Gemüse
können auch nicht einfach zurückgegeben werden. "Für solche
Produkte gibt es kein Widerrufsrecht", warnt Rempel. Ist der Käse
angeschimmelt oder die Wurst verdorben, sollte das hingegen
unbedingt reklamiert werden. "Bei Lebensmittellieferungen gibt es
ein Recht auf einwandfreie Ware, genau wie bei anderen
Produkten", sagt R+V-Experte Rempel. Der Online-Shop muss in
diesem Fall für Ersatz sorgen.


Wenn das Produkt nicht mehr verfügbar ist, können Kundinnen und
Kunden vom Kauf oder einem Teil des Kaufs zurücktreten und den
Kaufpreis zurückverlangen. Um Anspruch auf eine Reklamation
durchzusetzen, empfiehlt sich, die Ware direkt nach der Lieferung
auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen. Fehlt etwas oder
sind die Lebensmittel nicht in einwandfreiem Zustand, sollte dies
dem Online-Händler schnellstmöglich mit einem Foto als Beweis
gemeldet werden.


Weitere Tipps des R+V-Infocenters: 


Anders als beim stationären Handel gibt es für Online-Shops ein
Widerrufsrecht von 14 Tagen. Original verpackte Waren - auch
Lebensmittel - können ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt
werden. Ausgenommen sind frische Produkte und solche mit kurzer
Haltbarkeit. Die Kosten für die Rücksendung tragen in der Regel
die Käuferinnen und Käufer.


Wurde bei einem online bestellten Produkt nach der Zustellung die
Hygiene-Versiegelung entfernt oder eine Konserve oder Flasche
geöffnet, erlischt das Widerrufsrecht. Auch speziell auf
Kundenwunsch hergestellte Lebensmittel wie individuelle
Müslimischungen können in der Regel nicht zurückgeschickt werden
- es sei denn, die Firma bietet ausdrücklich ein Rückgaberecht
an.


 


Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20230811_kvp.mp3

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