Wirtschaftsnews vom 10. Oktober 2023

Wirtschaftsnews vom 10. Oktober 2023

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 6 Monaten

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland


 


Thema heute:    Mit der richtigen
Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung deutlich sparen


 


 


Verbraucher können durch Selbstbeteiligung in der
Kfz-Versicherung im Schnitt fast ein Drittel ihres Gesamtbeitrags
sparen. Das ergab eine Studie des Geldratgebers Finanztip zur
Kfz-Wechselsaison. Für die meisten Fahrzeughalter endet das
Versicherungsjahr in der Kfz-Versicherung zum 31. Dezember mit
einer Kündigungsfrist von einem Monat.


 


Daher finden die meisten Wechsel zwischen den Versicherungen im
Herbst statt. Und Verbraucher können mit einem solchen
Vertragswechsel viel Geld sparen. Dafür sollten sie auf wichtige
Punkte im Vertrag, wie die Selbstbeteiligung in der Teilkasko,
achten.  


 


„Eine sinnvolle Selbstbeteiligung in der Teilkasko-Versicherung
beträgt 150 oder 300 Euro” sagt Kathrin Gotthold,
Kfz-Versicherungsexpertin bei Finanztip. Das decke kleinere
Schäden ab. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro
führte bei den von Finanztip untersuchten Tarifen zu einer
durchschnittlichen Reduzierung des Gesamtbeitrags von 21 Prozent.
Für eine Selbstbeteiligung von 300 Euro zeigte die
Finanztip-Studie eine Ersparnis von im Schnitt 28 Prozent des
Gesamtbeitrags. 


 


Ein wenig mehr Eigenrisiko bringt große Ersparnis 


Für den Versicherer folge aus der Vereinbarung einer
Selbstbeteiligung der Vorteil, dass er das Risiko für kleinere
Schäden abgibt. „Der Versicherer spart doppelt, die
Reparaturkosten für die kleinen Schäden und die
Verwaltungskosten, wenn das Unternehmen den ganzen Apparat nicht
in Gang setzen muss”, sagt Gotthold. Von dieser Ersparnis
profitierten dann auch die Kunden. Das bedeute für die
Verbraucher aber auch, dass sie das meist überschaubare Risiko
für Bagatellschäden selbst tragen würden, ergänzt Gotthold:
„Vorsichtig fahren ist dann doppelt sinnvoll, denn wer häufig in
kleinere Unfälle verwickelt ist, wird von der Ersparnis beim
Gesamtbeitrag nichts haben.”


 


Selbstbeteiligung nur in Teil- und Vollkasko möglich


Die Selbstbeteiligung – im Versicherungsdeutsch auch Selbstbehalt
genannt – regelt ob und bis zu welcher Höhe der Versicherte bei
einem Schaden am Auto in die eigene Tasche greifen muss. In der
Kfz-Versicherung wird dieser Anteil in der Regel in absoluter
Höhe und nicht als Prozentsatz festgelegt. Die Versicherung
übernimmt dann nur die Summen, die über die Selbstbeteiligung
hinausgehen. Eine Selbstbeteiligung gibt es bei der
Kfz-Versicherung nur in Voll- und Teilkasko. Diese sind
freiwillig und bieten sich vor allem für neuere oder wertvollere
Autos an. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht gibt es
nur ohne Selbstbeteiligung.  In jedem Fall lohnen sich aber
rechtzeitige Preis- und Leistungsvergleiche bei den
KFZ-Versicherungen vor der Wechselsaison!


 


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unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20231010_kvp.mp3

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