Wirtschaftsnews vom 20. Oktober 2023

Wirtschaftsnews vom 20. Oktober 2023

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 6 Monaten

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland


 


Thema heute:    Bieterstreik bei Immobilien
bereitet Erben Sorgen


 


Der erfolgsverwöhnte deutsche Immobilienmarkt durchläuft
derzeit schwere Zeiten. Von dem Abwärtstrend erfasst werden auch
Zwangsversteigerungsimmobilien. Branchenexperten sprechen bereits
vom Bieterstreik: Außer Immobilienprofis gibt kaum noch jemand
Gebote in den Zwangsversteigerungsterminen ab. Das verzögert auch
die Erbauseinandersetzung in Erbengemeinschaften erheblich. Doch
es gibt Ausweichstrategien.


 


In den zurückliegenden Jahren des Immobilienbooms lebten auch die
Zwangsversteigerungsobjekte auf. Kam eine Immobilie zur
Versteigerung, wurde durchgängig der vom Gutachter ermittelte
Wert der Immobilie im Bieterverfahren erreicht. Doch jetzt haben
sich die Vorzeichen verschlechtert. Denn auf dem freien Markt
sind die Immobilienpreise im Bundesschnitt inflationsbereinigt
seit dem vergangenen Jahr um 20 Prozent eingebrochen. Das hat das
Bundesbauministerium unter Hinweis auf den German Real Estate
Index festgestellt. Dieser neue Index wurde von einem
Forscherteam der Universität Bonn entwickelt, um die
Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt für die Bürgerinnen und
Bürger transparenter zu machen.


 


50-Prozent-Grenze im Wiederholungstermin aufgehoben


Dieser Preiseinbruch hat natürlich auch Auswirkungen auf den
Sekundärmarkt der Zwangsversteigerungsimmobilien. Haben mehrere
Erben eine Immobilie erworben und können sie sich nicht auf einen
Privatverkauf einigen, kommt es zu einem so genannten
Teilungsverlauf, d.h. die Immobilie wird zwangsversteigert und
der erzielte Erlös anschließend entsprechend der Erbquoten
geteilt. „Wir beobachten beim ersten Zwangsversteigerungstermin,
dass kaum noch Gebote über 70 Prozent abgegeben werden. Oft wird
gar nicht oder unter 50 Prozent des Verkehrswertes geboten, so
dass das Amtsgericht den Termin automatisch aufhebt und nach
maximal einem halben Jahr einen zweiten Versteigerungstermin
anberaumt“, hat Manfred Gabler, Geschäftsführer der Fa.
ErbTeilung aus Weilheim, beobachtet. Zum Hintergrund: Kommt es zu
diesem Wiederholungstermin, gibt es keine preisliche Untergrenze
mehr, zu der die Immobilie mindestens versteigert werden muss.
Rein theoretisch könnte dann ein Interessent einen symbolischen
Euro bieten und dafür den Zuschlag erhalten.


Notbremse gegen das Verramschen der Immobilie


 


„Meist geht in den Wiederholungsterminen der Bieterwettbewerb
los. Ist das nicht der Fall und bleiben die Angebote deutlich
unter 50 Prozent, sollte der Erbe überlegen, die Immobilie selbst
zu ersteigern statt sie weit unter Wert an einen Immobilienhai zu
verschenken“, rät Manfred Gabler zu einem Rettungserwerb.  


 


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