Wirtschaftsnews vom 14. November 2023

Wirtschaftsnews vom 14. November 2023

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 5 Monaten

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland


 


 


Thema heute:    Führerscheinumtausch geht in
die nächste Runde - Jetzt sind die Jahrgänge 1965 bis 1970
dran


 


 


 


Führerscheine sollen in Zukunft EU-weit fälschungssicher und
einheitlich sein. Damit das umgesetzt werden kann, müssen in den
kommenden Jahren Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden.
In Deutschland gibt es dafür einen zeitlichen Stufenplan, der
sich nach Geburtsjahr sowie Ausstellungsjahr des Führerscheins
richtet. Bis zum 19. Januar 2023 waren die Geburtsjahrgänge 1959
bis 1964 mit dem Umtausch an der Reihe.


 


Nun sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran. Ihre Umtauschfrist ist
der 19. Januar 2024 - wenn ihr Führerschein bis einschließlich
31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Der Umtausch ist
verpflichtend. Wer vor 1953 geboren ist, hat es am einfachsten:
Der Stichtag für den Umtausch des alten Führerscheins ist immer
der 19.01.2033.


Mit Ablauf der Frist jedoch erlischt nicht die Fahrerlaubnis an
sich. Lediglich das Führerscheindokument verliert seine
Gültigkeit. Wird man ohne gültigen Führerschein erwischt, begeht
man deshalb zwar keine Straftat aufgrund Fahrens ohne
Fahrerlaubnis, es wird jedoch ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro
fällig. Im Ausland kann es Probleme geben, wenn man nach Ablauf
der Umtauschfrist weiter mit dem alten Führerschein unterwegs
ist.


Aufpassen müssen aber Inhaber der früheren Führerscheinklasse 3.
Was viele vielleicht nicht wissen: Mit der Klasse 3 dürfen Sie
nicht nur Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen fahren. Mit dem 7,5-Tonner
können Sie auch Anhänger ziehen. Bis zwölf Tonnen zulässiges
Gesamtgewicht kann ein solches Gespann haben. Dieses dürfen Sie
als Inhaber der Klasse 3 auch nach einem Umtausch oder dem
Erreichen des 50. Lebensjahres führen. Das ist jedoch nicht
alles: Mit dem 7,5-Tonner dürfen Sie auch schwere Anhänger
ziehen. Hier geht es um Gespanne über zwölf bis zu 18,75 Tonnen
zulässigem Gesamtgewicht. Züge bis 17,5 Tonnen (Einachsanhänger)
bzw. 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse) dürfen mit dem
Führerschein der Klasse 3 geführt werden.  Wer seinen
Führerschein der Klasse 3 weiter in vollem Umfang haben möchte,
inklusive der schweren Gespanne über zwölf Tonnen, der muss bei
der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein sein Kreuzchen
auch bei der Klasse CE 79 setzen und, wenn das 50. Lebensjahr
bereits erreicht wurde, außerdem eine ärztliche Bescheinigung
vorlegen. Die Klasse CE 79 wird dann befristet für fünf Jahre
erteilt.


 


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https://www.was-audio.de/aanews/News20231114_kvp.mp3

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