#3 Pflege: Wenn der Gutachter zweimal klingelt

#3 Pflege: Wenn der Gutachter zweimal klingelt

vor 4 Jahren
32 Minuten
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Beschreibung

vor 4 Jahren
Wer pflegebedürftig ist, kann Leistungen von der Pflegekasse in
Anspruch nehmen. Das geht aber nur, wenn man einen Pflegegrad hat.
Den stellt der Medizinische Dienst (MD) in einer Begutachtung fest.
Oft ist die Einstufung aber nicht korrekt – es wird ein falscher
Pflegegrad zuerkannt. Manchmal mit fatalen Folgen. Das zeigt auch
unser aktueller Beratungsfall, bei dem während der Begutachtung
einiges schiefgelaufen ist. Deshalb sprechen wir darüber, was bei
einem Termin mit dem MD wichtig ist und was man tun kann, wenn die
Einstufung falsch ist. Ina Hensiek vom Pflege-Servicebüro im
Ammerland gibt außerdem wertvolle Tipps, wenn es darum geht, einen
guten Pflegedienst oder ein passendes Pflegeheim zu finden.
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