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  4. Bundesverfassungsgericht weist Antrag gegen Kontaktsperren ab
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die
Ausgangsbeschränkungen in Bayern abgewiesen. Das meldet die
Nachrichtenagentur Reuters. Ein Antragssteller klagte, die
Verbote würden seine persönliche Freiheit verletzen. Das
Verfassungsgericht begründet die Ablehnung folgendermaßen: Der
Schutz von Gesundheit und Leben wiege schwerer als persönliche
Freiheiten. Zudem seien die Verbote vorübergehend und es gebe
genügend Ausnahmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat damit erstmals einen Antrag
inhaltlich behandelt, der im Zusammenhang mit Corona steht. Zuvor
gestellte Anträge wies das Bundesverfassungsgericht aus formalen
Gründen ab. Normalerweise muss ein Antrag durch die Fachgerichte
gegangen sein, bevor das Bundesverfassungsgericht einen Antrag
behandelt. Die Bayerischen Gerichte lehnten alle Anträge gegen
die Beschränkungen ab. Solche Anträge zu stellen sei deshalb
„derzeit sinn- und aussichtslos“, zitiert die Stuttgarter Zeitung
die Richter_innen. Damit erklärte sich das
Bundesverfassungsgericht erstmals für zuständig.

Bei einem Eilantrag wägen die Richter_innen die Folgen ihrer
Entscheidung ab. Würde dem Antrag stattgegeben, hieße das die
Beschränkungen aufzuheben. Das würde aber eine Gefährdung von
Leib und Leben bedeuten. In diesem Fall überwöge die
Verantwortung für Gesundheit und Leben die sozialen, kulturellen
und wirtschaftlichen Folgen der Einschränkungen.
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„Bundesverfassungsgericht weist Antrag gegen Kontaktsperren ab“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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