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RADIO OKJ informiert Jena und Umgebung über die aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus und dessen Folgen.
Beschreibung
vor 5 Jahren
Eine Gaststätte kann nach einer Gerichtsentscheidung auch in
Corona-Zeiten nicht einfach in ein Geschäft umgewandelt werden.
Dafür braucht es eine baurechtliche Genehmigung, entschied das
Verwaltungsgericht in Köln. Ein Wirtshaus müsse andere Standards
erfüllen, als ein Geschäft, heißt es weiter.
Ein Restaurantbesitzer aus Bergisch Gladbach musste wegen der
Pandemie schließen und wollte daraufhin Waren in seinem
Restaurant verkaufen, berichtet die Deutsche Presseagentur. Auf
Nachfrage bei der Stadt Köln folgte eine Absage. Daraufhin
schickte der Mann einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Die
Entscheidung fiel zugunsten der Stadt aus.
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