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Beschreibung
vor 5 Jahren
Die Frist 31. Dezember beim Bundesanzeiger ist knallhart. Das
ist der Termin zur Veröffentlichung für den Jahresabschluss.
Andernfalls drohen saftige Strafen. Diese Frist ändert sich in der
Coronakrise. Wie das geht - die Tipps und Tricks erkläre ich in
diesem Podcast. Den Podcast gibts auch als Video auf
www.LedererLaw.tv ________________________________________ Die
Links zum Podcast und zum Video: §335 Handelsgesetzbuch:
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__335.html
Pressemitteilung Bundesamt für Justiz vom 16.12.2020:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Presse/Archiv/2020/20201216.html?nn=3452270
ist der Termin zur Veröffentlichung für den Jahresabschluss.
Andernfalls drohen saftige Strafen. Diese Frist ändert sich in der
Coronakrise. Wie das geht - die Tipps und Tricks erkläre ich in
diesem Podcast. Den Podcast gibts auch als Video auf
www.LedererLaw.tv ________________________________________ Die
Links zum Podcast und zum Video: §335 Handelsgesetzbuch:
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__335.html
Pressemitteilung Bundesamt für Justiz vom 16.12.2020:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Presse/Archiv/2020/20201216.html?nn=3452270
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