Krank machen nach der Kündigung - Erlaubt? Neues Urteil! RA Lederer

Krank machen nach der Kündigung - Erlaubt? Neues Urteil! RA Lederer

8 Minuten
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Frankfurt am Main

Beschreibung

vor 5 Monaten

Wer kündigt, muss weiterarbeiten bis die Kündigungsfrist rum ist.
Es sei denn da gibt's den gelben Schein. Zum Krankmachen nach der
Kündigung. Dazu gibt's ein neues Gerichtsurteil! Was drinsteht
verrate ich heute. Sei dein eigener Anwalt! Hol dir deine
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https://pepperpapers.de/produkt/so-kuendigst-du-deinen-arbeitsvertrag/
Den Podcast gibt's als Video hier https://youtu.be/4bfMphogI5Y
Die Kapitelmarker:


00:00 Intro


00:49 Der Gerichtsprozess


01:37 Chef akzeptiert das Attest nicht


02:59 Das Urteil


03:30 Die 2. Instanz


06:04 Ist Krank machen nach der Kündigung erlaubt?


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Die Quellen zum Podcast:


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Das Urteil beim Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern:


https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/JURE230045100/part/L


Das Entgeltfortzahlungsgesetz - Gesetz über die Zahlung des
Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall:


https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/

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