DAT198 E-Mail-Datenpannen: Muss man den EDÖB informieren?
Wann muss man bei E-Mail-Datenpannen die
Datenschutz-Aufsichtsbehörden oder die betroffenen Personen
informieren?
9 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Andreas nimmt eine Frage aus einer Legal Session der
Datenschutzpartner Academy mit Martin nochmals auf: Muss man den
EDÖB informieren, wenn eine E-Mail an die falsche Person geht? Wie
ist überhaupt die Rechtslage betreffend Meldung an
Datenschutz-Aufsichtsbehörden und Information der betroffenen
Personen nach Datenpannen?
Datenschutzpartner Academy mit Martin nochmals auf: Muss man den
EDÖB informieren, wenn eine E-Mail an die falsche Person geht? Wie
ist überhaupt die Rechtslage betreffend Meldung an
Datenschutz-Aufsichtsbehörden und Information der betroffenen
Personen nach Datenpannen?
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