Update Urheberrecht: KI, Bestsellerparagraf und Vergütung. Mit Christian Handig
vor 2 Jahren
Eine Frage, so alt wie das Urheberrecht selbst: Wie kann eine
angemessene und verhältnismäßige Vergütung für Urheber aussehen?
Wird das Entgelt angepasst, wenn ein Werk (wider Erwarten) zum
Bestseller wird? Und was, wenn ChatGPT den Bestseller geschrieben
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Eine Frage, so alt wie das Urheberrecht selbst: Wie kann eine
angemessene und verhältnismäßige Vergütung für Urheber aussehen?
Wird das Entgelt angepasst, wenn ein Werk (wider Erwarten) zum
Bestseller wird?
Und was, wenn ChatGPT den Bestseller geschrieben hat? Kann eine
Künstliche Intelligenz überhaupt ein Urheber sein? Werden Rechte
anderer Urheber verletzt, wenn eine KI deren Texte für ihre
Antworten verwendet?
Christian Handig (WKO) spricht mit
Elisabeth Maier (MANZ) über diese brisanten
Fragen. Hören Sie rein!
Service:
ÖBl - Österreichische Blätter für gewerblichen Rechtsschutz
und Urheberrecht
Handig/Hofmarcher/Kucsko (Hrsg): urheber.recht
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