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Down-Syndrom? Hindert nicht am Mitbestimmen!

Down-Syndrom? Hindert nicht am Mitbestimmen!

Einfach Politik vor 4 Jahren
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22:33
Damian Bright ist eine Ausnahme. Der 30-Jährige darf abstimmen und
wählen, obwohl er eine geistige Beeinträchtigung hat. Dieses Recht
musste er sich erkämpfen. Weshalb, hört ihr in der neuen Folge von
«Einfach Politik». In der Schweiz leben rund 14'000 Erwachsene,
denen der Staat das Recht zum Abstimmen und Wählen abgesprochen
hat. Es sind Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung. Zu
ihnen gehörte auch Damian Bright. Er hat das Down-Syndrom und wurde
deshalb auch als Erwachsener bevormundet und als nicht urteilsfähig
betrachtet, was bedeutete: Er hatte auch kein Stimmrecht. Doch
damit gab sich Damian Bright nicht zufrieden. Er hat sich dieses
Recht mit Hilfe seiner Eltern erkämpft. Ein mühsames Unterfangen.
Aber Bright findet, nur so gehöre er zur Gesellschaft dazu.
Allerdings fällt es ihm manchmal schwer, sich seine Meinung zu
einem Abstimmungsthema zu machen. Die Schweiz ist in Punkto
Stimmrecht gegenüber Menschen mit einer Beeinträchtigung kein
Vorzeigeland. Wir haben sogar eine Rüge der UNO kassiert. Die
Vereinten Nationen bemängeln, die Schweiz widerspreche der
internationalen Behinderten-Konvention. Welche Standpunkte in
dieser Diskussion wichtig sind und welcher Kanton eine
Vorreiterrolle spielt beim Abstimmungs-Recht für Menschen mit einer
Beeinträchtigung – all das erfahrt ihr bei «Einfach Politik», in
der neuen Folge. «Einfach Politik» ist ein Podcast von SRF –
und wenn ihr uns etwas mitteilen wollt: Schickt uns eine
Sprachnachricht auf 079 859 87 57 oder schreibt uns auf
einfachpolitik@srf.ch. Inhalt und Recherche dieser Folge: Valérie
Wacker und Curdin Vincenz, Produktion: Marisa Eggli, Technik:
Mirjam Emmenegger

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