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Oliver Neumann I Businessdoc zur Anpassung der
Bedarfsplanungsrichtlinie 2019


 
Der Gesetzgeber hatte den gemeinsamen Bundesausschuss
beauftragt, bis zum 1. Juli 2019 die geltenden Verhältniszahlen zu
überprüfen und hierauf aufbauend die Planungsinstrumente weiter zu
entwickeln.

Im Mai 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine
überarbeitete Bedarfsplanung beschlossen. Das
Bundesgesundheitsministerium hat zwei Monate Zeit zur Prüfung -
bei nicht Beanstandung wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht
und tritt am Folgetag in Kraft. Das wäre der 30. Juni 2019. Mit
Inkrafttreten haben die KVen sechs Monate Zeit, die neuen
Vorgaben umzusetzen und die zu erwartenden zusätzlichen
Niederlassungsmöglichkeiten pro Planungsbereich zu berechnen.


Zu den Neuerungen gehört, dass bei der Feststellung des Bedarfs
neben der Zahl der Einwohner sowie deren Alter und Geschlecht,
künftig auch noch stärker die Mobilität berücksichtigt wird.
Aufgrund der des neuen Mobilitätsfaktors wurden die
Verhältniszahlen aller Ärzte und Psychotherapeuten zur
Einwohnerzahl in einem Planungsbereich neu berechnet. Für einige
Fachgruppen wurde zudem das Versorgungsniveau systematisch
angehoben.


Das bedeutet rund 3500 neue Niederlassungsmöglichkeiten -
die wir im Einzelnen im Podcast beschreiben. Was der Gemeinsame
Bundesausschuss natürlich nicht kann, ist das Problem eines
Ärztemangels oder fehlender Bewerber auf eine freien Arztsitz zu
lösen. Mit den neuen Niederlassungsmöglichkeiten gibt es noch
keinen einzigen neuen Arzt am Patienten oder in der Versorgung!


Dieser Aufgabe haben wir uns bei Businessdoc zu eigen gemacht.
Wir werden dafür sorgen, dass in Zukunft weniger freie Arztsitze
in der ambulanten Versorgung vorhanden sind. Die Neuregelung der
Bedarfsplanung kommt diesem Vorhaben deutlich entgegen.


Businessdoc, wir machen den Arzt zum Unternehmer.


Expertentipp: Unbedingt anhören.
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„Businessdoc 95 I Oliver Neumann“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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