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Beschreibung
vor 5 Jahren
Bereits im Mai 2020 hat die Berliner Datenschutzbeauftragte darauf
hingewiesen, dass zur Sicherstellung des Betriebs auch von der
öffentlichen Verwaltung mangels erkennbarer Alternativen nur allzu
häufig Dienste und Software eingesetzt wurden, die unsicher und
datenschutzrechtlich nicht akzeptabel sind. Das Schrems-II-Urteil
im Juli 2020 hat hinter die Aussage nochmal ein Ausrufezeichen
gesetzt. Doch wie kommen wir zu Alternativen? Und wie helfen die
Datenschutzaufsichten dabei? Darum gehts in dieser Folge.
hingewiesen, dass zur Sicherstellung des Betriebs auch von der
öffentlichen Verwaltung mangels erkennbarer Alternativen nur allzu
häufig Dienste und Software eingesetzt wurden, die unsicher und
datenschutzrechtlich nicht akzeptabel sind. Das Schrems-II-Urteil
im Juli 2020 hat hinter die Aussage nochmal ein Ausrufezeichen
gesetzt. Doch wie kommen wir zu Alternativen? Und wie helfen die
Datenschutzaufsichten dabei? Darum gehts in dieser Folge.
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