Verhaltensregeln nach Art. 40 DSGVO

Verhaltensregeln nach Art. 40 DSGVO

vor 5 Jahren
Datenschutz PRAXIS im Gespräch mit Roul Tiaden, dem Ständigen Vertreter der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
28 Minuten
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Beschreibung

vor 5 Jahren
Seit bald 3 Jahren wird die DSGVO angewendet und genausolang gilt
der Artikel 40 „Verhaltensregeln“. Trotzdem gibt es bis heute nur
eine Handvoll genehmigter und veröffentlichter Verhaltensregeln. Um
zu verstehen woran das liegt und um die Verhaltensregeln insgesamt
besser zu verstehen, haben wir mit Roul Tiaden von der
Datenschutzaufsicht Nordrhein-Westfalen gesprochen. +++ Diese Folge
wird unterstützt durch einen Produkttipp von WEKA MEDIA: "Software
Unternehmensrichtlinien": u.weka.de/podcast21
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