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Beschreibung
vor 2 Jahren
In Art. 57 der DSGVO ist bereits angelegt, dass sich die Aufgaben
der Datenschutz-Aufsichtsbehörden mit maßgebliche Entwicklungen
befassen müssen, soweit sie sich auf den Schutz personenbezogener
Daten auswirken, insbesondere mit der Entwicklung der Informations-
und Kommunikationstechnologie und der Geschäftspraktiken. Mit Prof.
Dr. Kugelmann werfen wir einen Blick auf seine Aktionsplan 2023
sowie auf die gesetzgeberischen und wirtschaftlichen Entwicklungen,
die die Arbeit der Aufsichtsbehörden schon in naher Zukunft
maßgeblich prägen und verändern könnten.
der Datenschutz-Aufsichtsbehörden mit maßgebliche Entwicklungen
befassen müssen, soweit sie sich auf den Schutz personenbezogener
Daten auswirken, insbesondere mit der Entwicklung der Informations-
und Kommunikationstechnologie und der Geschäftspraktiken. Mit Prof.
Dr. Kugelmann werfen wir einen Blick auf seine Aktionsplan 2023
sowie auf die gesetzgeberischen und wirtschaftlichen Entwicklungen,
die die Arbeit der Aufsichtsbehörden schon in naher Zukunft
maßgeblich prägen und verändern könnten.
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