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Störerhaftung verhindert offenes WLAN - WLAN geöffnet, Geschäfte haften für ihre Kunden

Störerhaftung verhindert offenes WLAN - WLAN geöffnet, Geschäfte haften für ihre Kunden

detektor.fm | Digital vor 10 Jahren
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Während des Shoppings in jedem Laden kostenlos surfen. Das könnte
so einfach sein, wäre da nicht die Störerhaftung. Denn Betreiber
eines offenen WLANs können für digitale Straftaten der Nutzer
haftbar gemacht werden. ️ Artikel zum Nachlesen:
https://detektor.fm/digital/stoererhaftung-in-deutschland
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„Störerhaftung verhindert offenes WLAN - WLAN geöffnet, Geschäfte haften für ihre Kunden“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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