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Der bekannte Minijob!

Auch bezeichnet als eine geringfügige Beschäftigung. 

Diese Folge soll über aktuelle Grenzen, Vorgaben und Regelungen
aufklären.

Zum Beispiel darf ein Minijob nur maximal 450€ verdienen.
Betriebliche unvorhersehbare Situationen sind jedoch
Ausnahmeregelungen, bei denen die Arbeitnehmerin oder der
Arbeitnehmer über diese Grenze hinaus verdienen darf.

Findet raus, was wir noch so spannendes über diese Art des
Beschäftigungsverhältnis Euch noch sagen können!

Mehr Informationen auch auf unserem Blog:

 

www.easylohn.eu

 

 

Wichtiger Hinweis:

Wir machen darauf aufmerksam, dass die hier veröffentlichen
Informationen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck
dienen und keine Rechts- oder Steuerberatung im eigentlichen
Sinne darstellen. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine
individuelle und verbindliche Rechts- und Steuerberatung, die auf
Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Außerdem
übernehmen wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,
Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden
materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der
dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter
Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im zulässigen
Rahmen ausgeschlossen. 

 

Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne
Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. 

 

 
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„Der Minijob - Geringfügige Beschäftigung“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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