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vor 4 Jahren
Pro Kind soll es im Frühjahr einmalig 150 Euro geben. So haben es
die Koalitionsspitzen beschlossen. Der Kinderbonus wird nicht auf
Hartz IV angerechnet. Bei Gutverdienern aber holt ihn sich der
Fiskus über die Steuererklärung zurück. Ein Artikel von Antje
Höning, erschienen in der Rheinischen Post am 09. Februar 2021 und
bei RP Online. Mehr Infos zu RP Audio-Artikeln finden Sie auf
rp-online.de/audioartikel.
die Koalitionsspitzen beschlossen. Der Kinderbonus wird nicht auf
Hartz IV angerechnet. Bei Gutverdienern aber holt ihn sich der
Fiskus über die Steuererklärung zurück. Ein Artikel von Antje
Höning, erschienen in der Rheinischen Post am 09. Februar 2021 und
bei RP Online. Mehr Infos zu RP Audio-Artikeln finden Sie auf
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