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Beschreibung
vor 7 Jahren
Findet jemand Scheidebriefe, Freilassungsbriefe, Testatemente,
Schenkungsurkunden oder Quittungen, so darf er sie nicht
zurückgeben, denn man vermutet, sie seien bereits geschrieben
worden, als er sich ihretwegen anders besonnen hat, sie nicht zu
geben.
Schenkungsurkunden oder Quittungen, so darf er sie nicht
zurückgeben, denn man vermutet, sie seien bereits geschrieben
worden, als er sich ihretwegen anders besonnen hat, sie nicht zu
geben.
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