Bawa Metzia 3.9 Wenn der Hüter zum Dieb wird

Bawa Metzia 3.9 Wenn der Hüter zum Dieb wird

Bawa Metzia 3.9 Wenn der Hüter zum Dieb wird
7 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren
Gibt man seinem Nächsten ein Fass in Verwahrung, und der Eigentümer
bestimmt dafür keinen Platz, und jener bewegt es von seinem Ort
fort, und es zerbricht, dann gilt Folgendes: Zerbricht es unter
seiner Hand, so ist er, falls es zu seinem eigenen Gebrauch
geschah, schuldig; falls es für das Fass nötig war, frei. Zerbricht
es aber, nachdem er es hingelegt hat, so ist er frei sowohl, wenn
er es brauchte, als auch, wenn es für das Fass nötig war. Bestimmt
dagegen der Eigentümer dafür einen Platz und jener bewegt es fort,
und es zerbricht, so ist er — mag es unter seiner Hand oder,
nachdem er es hingelegt hat, zerbrochen sein —, falls er es
brauchte schuldig, und falls es für das Fass nötig war, frei.

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