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Bawa Metzia 3.9 Wenn der Hüter zum Dieb wird

Bawa Metzia 3.9 Wenn der Hüter zum Dieb wird

Mischna Tora Talmud vor 7 Jahren
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Bawa Metzia 3.9 Wenn der Hüter zum Dieb wird

Gibt man seinem Nächsten ein Fass in Verwahrung, und der
Eigentümer bestimmt dafür keinen Platz, und jener bewegt es von
seinem Ort fort, und es zerbricht, dann gilt Folgendes: Zerbricht
es unter seiner Hand, so ist er, falls es zu seinem eigenen
Gebrauch geschah, schuldig; falls es für das Fass nötig war,
frei. Zerbricht es aber, nachdem er es hingelegt hat, so ist er
frei sowohl, wenn er es brauchte, als auch, wenn es für das Fass
nötig war. Bestimmt dagegen der Eigentümer dafür einen Platz und
jener bewegt es fort, und es zerbricht, so ist er — mag es unter
seiner Hand oder, nachdem er es hingelegt hat, zerbrochen sein —,
falls er es brauchte schuldig, und falls es für das Fass nötig
war, frei.

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