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Bawa Metzia 3.12 Ab wann haftet der Hüter?

Wenn jemand die Hand nach einem Verwahrgut ausgestreckt hat, so
wird er laut Bet Schammai bestraft mit dem, was es abgenommen,
und mit dem, was es zugenommen hat. Bet Hillel sagt: Er ersetzt
es so, wie es zur Zeit der Entwendung war. R. Akiwa sagt: Wie es
zur Zeit der Forderung war. Wer sich vornimmt, die Hand nach
einem Verwahrgut auszustrecken, ist laut Bet Schammai schuldig.
Bet Hillel aber sagt: Er ist erst schuldig, wenn er die Hand
danach ausgestreckt hat, denn es heißt (2 Moses 22:7): „Dass er
nicht seine Hand ausgestreckt hat nach dem Gut seines Nächsten.”
Auf welche Weise? Neigte er das Fass und nahm daraus ein Viertel
Log, und es zerbrach, so bezahlt er bloß ein Viertel Log. Hob er
aber das Fass empor und nahm daraus ein Viertel Log, und es
zerbrach, so bezahlt er den Wert des Ganzen.

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