Bawa Metzia 5.3 Verbotene Geschäfte

Bawa Metzia 5.3 Verbotene Geschäfte

vor 7 Jahren
Bawa Metzia 5.3 Verbotene Geschäfte
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Beschreibung

vor 7 Jahren
Verkauft jemand einem anderen ein Feld, dieser gibt ihm nur einen
Teil des Kaufpreises, und jener sagt zu ihm: „Sobald du willst,
bringe Geld und nimm das Deinige” — so ist dies verboten. Gibt
jemand einem anderen auf sein Feld ein Darlehen und spricht zu ihm:
„Wenn du mir von jetzt ab bis in drei Jahren nicht zahlst, sei es
mein” — so ist es sein. Und so hat Boëtos, Sohn Sunins, nach dem
Ausspruch der Weisen gehandelt.
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