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Bawa Metzia 5.4 Mehr verbotener Geschäfte

Man darf nicht einem Krämer auf halben Gewinn einsetzen, auch
darf man nicht einem Händler Geld geben, um dafür Früchte auf
halben Gewinn einzukaufen, außer wenn man ihm seinen Lohn wie
einem Arbeiter bezahlt. Man darf nicht Hühner zur Hälfte des
Ertrags ansetzen, ebenso darf man nicht Kälber und Eselfüllen zur
Hälfte abschätzen, außer wenn man dem Übernehmer den Lohn für
seine Mühe und seine Nahrung gibt. Man darf aber Kälber und
Eselfüllen zur Hälfte übernehmen und sie ziehen, bis sie ein
Drittel groß sind, und einen Esel, bis er tragfähig geworden ist.

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