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Bawa Metzia 5.7 Mist kaufen

Man darf nicht auf Früchte einen Kauf abschließen, bevor der
Marktpreis bekannt geworden ist. Ist der Marktpreis bekannt
geworden, darf man abschließen, denn obwohl dieser keine hat, so
hat doch ein anderer. War er der erste der Schnitter, so kann er
mit ihm auf die Garbenhaufen abschließen; ebenso auf die Butte
mit Weintrauben, auf die Kufe mit Oliven, auf die Eier des
Töpfers und auf den Kalk, sobald er ihn in den Ofen gesenkt hat.
Auf Dünger darf er mit ihm das ganze Jahr abschließen. R. Josse
sagt: Man darf nicht auf Dünger abschließen, außer, wenn man
Dünger auf dem Misthaufen hat. Die Weisen aber erlauben es. Er
darf mit ihm zum günstigen Preis abschließen. R. Jehuda sagt:
Obgleich er nicht mit zum günstigen Preis abgeschlossen hat, kann
er zu ihm sagen: „Gib mir für diesen Preis, oder gib mir mein
Geld zurück!”

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