Anmeldung Registrierung
Erweiterte Suche
  1. Startseite
  2. Podcasts
  3. Mischna Tora Talmud Podcast
  4. Bawa Metzia 6.3 Wenn der Esel stribt
Bawa Metzia 6.3 Wenn der Esel stribt

Mietet jemand einen Esel, um ihn im Gebirge zu führen, und er
führt ihn im Tal, oder mietet er ihn für Talwege, und führt ihn
im Gebirge, obwohl dieser Weg zehn Mil und jener zehn Mil ist, so
ist er dennoch zum Ersatz verpflichtet, wenn der Esel stirbt.
Wenn jemand einen Esel mietet und dieser erblindet oder wird zum
Frohndienst genommen, so kann der Vermieter zu ihm sagen: „Da
hast du das Deinige vor dir!” Wenn er aber stirbt oder gebrochen
wird, so muss der Vermieter ihm einen anderen Esel stellen.
Mietet jemand einen Esel, um ihm im Gebirge zu führen, und er
führt ihn im Tal, so ist er, wenn der Esel ausgleitet, frei, und
wenn er sich erhitzt, schuldig. Mietet er ihn, um ihm im Tal zu
führen, und er führt ihn im Gebirge, so ist er, wenn der Esel
ausgleitet, schuldig, und wenn er sich erhitzt, frei. Geschah es
aber in Folge des Steigens, so ist er schuldig.

Teilen