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Bawa Metzia 7.10 Wenn ein Tier von der Bergspitze fällt

Bawa Metzia 7.10 Wenn ein Tier von der Bergspitze fällt

Mischna Tora Talmud vor 7 Jahren
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Bawa Metzia 7.10 Wenn ein Tier von der Bergspitze fällt

Ist das Vieh auf gewöhnliche Weise gestorben, so ist dies ein
Zwangs-Unfall; hat er es aber gequält und es ist gestorben, so
ist es kein Zwangs-Unfall. Ist es auf steile Bergspitzen
gestiegen und herabgefallen, so ist dies ein Zwangs-Unfall; hat
er es aber auf steile Bergspitzen geführt und es ist
herabgefallen und gestorben, so ist es kein Zwangs-Unfall. Ein
unentgeltlicher Hüter kann ausbedingen, vom Schwur frei zu sein;
ebenso der Entleiher, vom Bezahlen frei zu sein; und der
Lohnhüter und der Mieter, sowohl vom Schwur als auch vom Bezahlen
frei zu sein.

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