Bawa Metzia 7.10 Wenn ein Tier von der Bergspitze fällt

Bawa Metzia 7.10 Wenn ein Tier von der Bergspitze fällt

vor 7 Jahren
Bawa Metzia 7.10 Wenn ein Tier von der Bergspitze fällt
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Beschreibung

vor 7 Jahren
Ist das Vieh auf gewöhnliche Weise gestorben, so ist dies ein
Zwangs-Unfall; hat er es aber gequält und es ist gestorben, so ist
es kein Zwangs-Unfall. Ist es auf steile Bergspitzen gestiegen und
herabgefallen, so ist dies ein Zwangs-Unfall; hat er es aber auf
steile Bergspitzen geführt und es ist herabgefallen und gestorben,
so ist es kein Zwangs-Unfall. Ein unentgeltlicher Hüter kann
ausbedingen, vom Schwur frei zu sein; ebenso der Entleiher, vom
Bezahlen frei zu sein; und der Lohnhüter und der Mieter, sowohl vom
Schwur als auch vom Bezahlen frei zu sein.
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