Bawa Metzia 8.2 Mieter und zugleich Entleiher

Bawa Metzia 8.2 Mieter und zugleich Entleiher

Bawa Metzia 8.2 Mieter und zugleich Entleiher
5 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Hat jemand eine Kuh derart entliehen, dass er sie auf einen halben
Tag entliehen und auf einen halben Tag gemietet, oder auf heute
entliehen und auf morgen gemietet hat, oder hat er eine Kuh
gemietet und eine entliehen, und sie ist gestorben; nun sagt der
Verleiher: „Die entliehene ist gestorben”, „am Tag, an dem sie
entliehen war, ist sie gestorben”, „zu einem Zeitpunkt, zu dem sie
entliehen war, ist sie gestorben”, der andere aber sagt: „Ich weiß
nicht”, so ist er schuldig. Sagt der Mieter: „Die gemietete ist
gestorben”, „am Tag, an dem sie gemietet war, ist sie gestorben”,
„zum Zeitpunkt, zu dem sie gemietet war, ist sie gestorben”, jener
aber sagt: „Ich weiß nicht”, so ist er frei. Sagt der eine: „Es war
die entliehene”, der andere: „die gemietete”, so soll der Mieter
schwören, dass die gemietete gestorben ist. Sagt der eine: „Ich
weiß nicht”, und der andere sagt ebenfalls: „Ich weiß nicht”, so
teilen sie.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...
15
15
:
: