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Bawa Metzia 8.2 Mieter und zugleich Entleiher

Bawa Metzia 8.2 Mieter und zugleich Entleiher

Mischna Tora Talmud vor 7 Jahren
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Bawa Metzia 8.2 Mieter und zugleich Entleiher

Hat jemand eine Kuh derart entliehen, dass er sie auf einen
halben Tag entliehen und auf einen halben Tag gemietet, oder auf
heute entliehen und auf morgen gemietet hat, oder hat er eine Kuh
gemietet und eine entliehen, und sie ist gestorben; nun sagt der
Verleiher: „Die entliehene ist gestorben”, „am Tag, an dem sie
entliehen war, ist sie gestorben”, „zu einem Zeitpunkt, zu dem
sie entliehen war, ist sie gestorben”, der andere aber sagt: „Ich
weiß nicht”, so ist er schuldig. Sagt der Mieter: „Die gemietete
ist gestorben”, „am Tag, an dem sie gemietet war, ist sie
gestorben”, „zum Zeitpunkt, zu dem sie gemietet war, ist sie
gestorben”, jener aber sagt: „Ich weiß nicht”, so ist er frei.
Sagt der eine: „Es war die entliehene”, der andere: „die
gemietete”, so soll der Mieter schwören, dass die gemietete
gestorben ist. Sagt der eine: „Ich weiß nicht”, und der andere
sagt ebenfalls: „Ich weiß nicht”, so teilen sie.

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