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Bawa Metzia 9.2 Felder, die austrocknen

Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt, und es ist
ein Bewässerungs-Feld oder ein Baumfeld, so darf er, wenn die
Quelle ausgestrocknet oder die Bäume umgehauen worden sind, ihm
von der Pacht nichts abziehen. Wenn er aber zu ihm gesagt hatte:
„Verpachte mir dieses Bewässerungs-Feld oder dieses Baumfeld”, so
kann er, wenn die Quelle ausgestrocknet oder die Bäume umgehauen
worden, ihm etwas von der Pacht abziehen.

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