Anmeldung Registrierung
Erweiterte Suche
  1. Startseite
  2. Podcasts
  3. Mischna Tora Talmud Podcast
  4. Bawa Metzia 9.12 Lohn des Tagelöhners Fortsetzung (mit Tosefta!!)
Bawa Metzia 9.12 Lohn des Tagelöhners Fortsetzung (mit Tosefta!!)

Bawa Metzia 9.12 Lohn des Tagelöhners Fortsetzung (mit Tosefta!!)

Mischna Tora Talmud vor 6 Jahren
Zu Sammlung hinzufügen

Du hast noch keine Sammlungen.

Download Teilen Fundstellen Kommentare
0:00
11:23
Bawa Metzia 9.12 Lohn des Tagelöhners Fortsetzung (mit Tosefta!!)

Sowohl hinsichtlich des Lohnes für Menschen, als auch für Vieh
oder für Geräte gelten die Vorschriften: „An seinem Tag sollst du
seinen Lohn geben” und „du sollst den Lohn des Mietlings nicht
bis zum Morgen bei dir übernachten lassen.” Wann gilt dies? Wenn
er von ihm den Lohn gefordert hat; hat er von ihm nichts
gefordert, so übertritt er nicht die Vorschriften. Hat er ihn an
einen Krämer oder an einen Wechsler angewiesen, so übertritt er
nicht die Vorschriften. Ein Tagelöhner, der in seiner Zeit den
Lohn fordert, schwört, und bekommt gezahlt; ist seine Zeit
vorbei, so kann er nicht schwören und gezahlt nehmen. Sind aber
Zeugen vorhanden, dass er ihn zur Zeit gefordert hat, so schwört
er, und bekommt gezahlt. Hinsichtlich eines Beisass-Konvertiten
gilt die Vorschrift: „An seinem Tag sollst du ihm seinen Lohn
geben”, aber es gilt seinetwegen nicht die Vorschrift: „Du sollst
den Lohn des Mietlings nicht bis zum Morgen bei dir übernachten
lassen.”

Teilen