Anmeldung Registrierung
Erweiterte Suche
Mischna Schabbat 1.1

Das Verbot des Hinaus- und Hineintragens am Schabbat besteht aus
zwei Gesetzen, die insgesamt vier sind, über den sich innen
Befindenden, und zwei Gesetzen, die insgesamt vier sind, über den
sich draußen Befindenden. Wie ist das? Ein Armer ist draußen und
der Hausherr im Inneren. Reicht der Arme die Hand hinein und gibt
etwas in die Hand des Hausherrn oder nimmt er etwas aus seiner
Hand und zieht es heraus — so ist der Arme schuldig und der
Hausherr frei. Reicht der Hausherr seine Hand hinaus und legt
etwas in die Hand des Armen oder nimmt aus dieser etwas und
bringt es hinein — so ist der Hausherr schuldig und der Arme
frei. Reicht der Arme seine Hand hinein und der Hausherr nimmt
etwas aus ihr oder legt etwas hinein und jener bringt es zu sich
heraus, so sind beide frei. Reicht der Hausherr seine Hand hinaus
und der Arme nimmt etwas daraus oder legt etwas hinein und jener
bringt es zu sich herein, so sind beide frei. Übersetzung:
Lazarus Goldschmidt, Bearbeitung: Alexander Adler

Teilen