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Schabbat 2.2 - verbotene und erlaubte Öle

Man darf am Feiertag nicht zu verbrennendes Öl als Leuchtmittel
benutzen. R. Jischmaël sagt: Man darf wegen der Ehre des Schabbat
den Abfall von Pech nicht benutzen. Die Weisen erlauben alle Öle:
Leinöl, Nussöl, Rübenöl, Fischöl, Koloquintenöl, Abgfall von Pech
und Nafta. R. Tarfon sagt: Man darf nur Olivenöl als Leuchtmittel
benutzen.

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