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Schabbat 6.3 - Ringe, Broschen, Parfüm

Eine Frau darf nicht ausgehen mit einer durchlöcherten Nadel,
nicht mit einem Ring, an dem ein Siegel ist, nicht mit einem
schneckenförmigen Kopfaufsatz, nicht mit parfümierten
Pölsterchen, nicht mit Balsamfläschen. Wenn sie trotzdem damit
ausgegangen ist, muss sie laut R. Meïr ein Chatat bringen. Die
Weisen befreien sie bei parfümierten Pölsterchen und
Balsamfläschen.

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