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  4. Schabbat 10.2 unvollständiges Tragen
Karmelit, Gurken und Beeren

Wenn Jemand im Begriff, Esswaaren hinauszutragen, dieselben auf
die Schwelle niedersetzt, mag er selbst sie nachher völlig
hinausgebracht haben, oder ein Anderer, so ist derselbe frei,
weil er die Tat nicht mit einem Male verrichtet hat. Ebenso, wenn
er einen Korb voll Früchten auf die äussere Schwelle niedersetzt,
ist er, obgleich die meisten Früchte sich nach aussen befinden,
frei, so lange er nicht den ganzen Korb hinausgetragen hat.

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