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mit Halacha

Wer sich die Nägel abnimmt, entweder einen mittelst des andern,
oder mittelst der Zähne; ebenso wer sich sein Haupthaar auszieht,
oder das Haar vom Lippenbart oder vom Barte; so auch eine Frau,
die sich das Haar flicht, die Augenbraunen schminkt, die
Scheitelhaare Teilt ist nach R. Elieser schuldig. Die Weisen
erklären es nur der (rabbinisch) Schabbatruhe wegen für
unerlaubt. Wer etwas aus einem durchlöcherten Blumentopfe
abpflückt, ist schuldig; ans einem nicht durchlöcherten, ist
frei. R. Simeon spricht denselben in beiden Fällen frei.

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