Die Haftpflicht nach §833 BGB

Die Haftpflicht nach §833 BGB

vor 3 Jahren
NBvH-Podcast
11 Minuten
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Beschreibung

vor 3 Jahren

Im Falle eines Schadens, verursacht durch ein Pferd, kann der
Hufbearbeiter diesen durch den Pferdebesitzer ersetzen lassen.


Die Haftpflicht.


Unter bestimmten Voraussetzungen gilt dieses aber nicht.


Wir beleuchten hier den entsprechenden Paragraphen des
Bürgerlichen Gesetzbuches.
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