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Beschreibung
vor 5 Jahren
Aller guten Dinge sind drei: Nach dem Fliesen-Fall und dem
Gewährleistungsausschluss in AGB schließen wir unsere
Zivilrechts-Mini-Trilogie mit dem Erbensucher-Fall. Im Kern geht
es dabei um die Grenzen der Geschäftsführung ohne Auftrag und die
Frage, ob sich der Job als Erbensucher rentiert... Viel Spaß!
Urteil: BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98
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