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Ausgezeichnet mit dem Bildungspreis der Deutschen Versicherungswirtschaft
Beschreibung
vor 5 Jahren
Kavaliersdelikt oder Straftat?
Ganz klar: Straftat!
Im Strafgesetzbuch ist das Ganze unter
"Versicherungsmissbrauch" (§265 StGB) und "Betrug" (§263 StGB)
geregelt. Alleine schon der Versuch ist strafbar!
Versicherungsmissbrauch - § 265 StGB
"Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache
beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt,
beiseite schafft oder einem anderen überlässt, um sich oder
einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 mit Strafe bedroht ist."
Bei Betrug nach § 263 in besonders schweren Fällen liegt die
Freiheitsstrafe bei bis zu zehn Jahren!
Es gibt nur einen Weg, der Strafe zu entgehen:
An das Gesetz halten und Versicherungsgeflüster-Podcast
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