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Ausgezeichnet mit dem Bildungspreis der Deutschen Versicherungswirtschaft
Beschreibung
vor 6 Jahren
Welche Änderungen gibt es 2019?
Wir geben einen kleinen Rückblick auf das Jahr 2018 und eine
Vorschau für 2019.
Hier einige Änderungen, die 2019 in Kraft treten werden:
· Die
Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) sinkt um mehr als die Hälfte.
· Der Zusatzbeitrag in der
GKV wird jetzt zu 50% vom Arbeitgeber übernommen.
· Der Beitragssatz zur
Pflegepflichtversicherung steigt um 0.5%.
· Dafür wird der Satz zur
Arbeitslosenversicherung um 0,5% gesenkt.
· Die betriebliche
Altersvorsorge wird zu 15% vom Arbeitgeber bezuschusst
(Entgeltumwandlung).
· 88% der Beiträge zur
Basisrente (Rürup) können von der Steuer abgesetzt werden (im
Rahmen der Höchstgrenzen).
· Mütterrente: ½ Rentenpunkt
extra für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern
· Zurechnungszeit der
Erwerbsminderungsrente steigt
· Mindestlohn erhöht sich auf
9,19 Euro/Stunde.
Ab Mitte des Jahres:
· Kindergeld steigt um 10
Euro pro Monat und Kind.
· Midi-Jobber können bis
1.300 Euro/Monat verdienen.
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