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Ausgezeichnet mit dem Bildungspreis der Deutschen Versicherungswirtschaft
Beschreibung
vor 6 Jahren
Das Bundeskabinett hat nun auch - nach dem Bundesrat -
beschlossen, dass E-Scooter bzw. E-Roller zugelassen werden.
Was die Verordnung genau besagt, haben wir in dieser Episode
besprochen.
Hier schon einige Fakten:
Elektro-Roller brauchen eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw.
eine Einzelbetriebserlaubnis, um auf öffentlichen Straßen genutzt
zu werden.
Für E-Scooter besteht Versicherungspflicht!
Das Versicherungskennzeichen wird eine Plakette zum Aufkleben
sein.
E-Scooter dürfen ab 14 Jahre gefahren werden. Einen extra
Führerschein bedarf es nicht.
Die Roller müssen auf der Straße fahren. Der Gehweg ist i.d.R.
tabu.
Eine Helmpflicht besteht nicht.
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